Riester Rente

Riester-Rente

Riester-Rente

Die staatlich geförderte Riester-Rente im Vergleich

Riester-Rente VergleichDie Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge, die auf den ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester zurückgeht. Er schuf 2002 die Möglichkeit einer staatlich geförderten Rente, die vor allem Arbeitnehmern als Ergänzung zur gesetzlichen Rente dient.

Diese Vorsolrgeform gilt als sicherer Vermögensaufbau für das Rentenalter, da gemäß gesetzlichen Bestimmungen eine Kapitalgarantie besteht. Diese sorgt dafür, dass dem Rentenversicherten bei Eintritt in die Auszahlphase mindestens das eingezahlte Kapital und die vom Staat gewährten Zuschüsse zur Verfügung stehen.

Großer Vorteil dieses Rentenmodells sind die staatlichen Zulagen. Diese besteht einerseits aus einer Grundförderung für jeden Riester berechtigten Erwachsenen und andererseits aus Zuschüsse für jedes Kindergeld berechtigte Kind. Ab 2008 erhält jeder Riesterversicherte pro Kind eine Prämie von 158 Euro vom Staat, die Grundzulage beläuft sich auf 154 Euro bei Alleinstehenden (Ehepaare mit 2 Verträgen: 308 Euro).

Diese staatlichen Hilfen erhält in der Regel jeder gesetzlich Rentenversicherte. Selbständige und Freiberufler kommen meist nicht in Genuss dieser staatlichen Vorteile. Für diese Personengruppe empfiehlt sich daher eher eine Rüruprente.

Bei Eintritt in die Auszahlphase kann bis zu 30% des angesparten Kapitals auf einmal ausbezahlt werden, ohne dass Zulagen gestrichen werden. Somit bietet die Riesterrente auch ein gewisses Maß an Flexibilität.

Sollte der Versicherte vor Rentenbeginn sterben, kann der Ehepartner problemlos den Vertrag übernehmen und erhält selbst die Riesterrente inklusive aller Vorzüge.
Sofern kein Ehepartner vorhanden ist, erhalten die Erben die verzinsten Beiträge. Die staatliche Förderung muss in diesem Fall jedoch zurückbezahlt werden.

Das Guthaben ist darüber hinaus pfändungs- und insolvenzsicher. Die Riesterrente wird auch nicht bei Bezug von Arbeitslosengeld II als Vermögen angerechnet und eignet sich somit auch als Altersvorsorge bei Hartz IV. Einziger Nachteil: Die Auszahlung der Rente ist anrechenbares Einkommen auf Grundsicherungsleistungen.

Dieses Vorsorgemodell empfiehlt sich vor allem für Geringverdiener mit Kindern, da sie relativ betrachtet die meisten Zulagen erhalten. Alternativ kann es auch lohnenswert sein, bei der Riester-Altersvorsorge auf Fondsanlagen zu setzen, da sie eine deutlich größere Renditechance versprechen.

 

Riester RenteInsbesondere jüngere Anleger können auf die Chancen von Fonds setzen. Mitentscheidend für die Renditechancen ist ein frühzeitiger Einstieg ins Riestersparen mit Fonds. Das zeigt folgende Beispielrechnung: Ein verheirateter Familienvater mit zwei Kindern, der 30 Jahre lang den Höchstbetrag einbezahlt (derzeit 1.575 Euro, ab 2008 2.100 Euro jährlich), kommt bei einer angenommenen Wertentwicklung von zum Beispiel sechs Prozent auf ein Endvermögen von rund 165.000 Euro. Davon hat er lediglich 45.000 Euro selbst eingezahlt. Der Rest sind staatliche Zulagen und Erträge. Für ältere Riestersparer empfehlen sich hingegen sicherere Produkte wie etwa die Klassische Riester-Rente. Denn ihnen bleibt weniger Zeit, Verlustphasen an der Börse auszugleichen.


Hartz-IV-geschützt

Das Vermögen der Riester-Rente der Ansparphase ist im Fall der Arbeitslosigkeit geschützt, muss also nicht aufgebraucht oder angerechnet werden.

So funktioniert die Riester-Rente

Der Staat beteiligt sich also schon bei den Beiträgen an Ihrer Investition für eine private Rente mit der Riester-Rente.

Einzige Voraussetzung dafür: Inklusive der staatlichen Zulagen müssen Sie ab 2008 mindestens 4% Ihres rentenversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens für die Riester-Rente aufwenden.

Grundzulage

Die private Eigenvorsorge soll gefördert werden. Deshalb erhalten alle förderberechtigten Anlegerinnen und Anleger ab 2002 eine staatliche Zulage, wenn sie zusätzlich für ihr Alter vorsorgen. Voraussetzung: Sie schließen Altersvorsorgungverträge ab, die vom Staat als förderfähig anerkannt wurden, also zertifiziert sind.

Jedem Berechtigten, der den Mindesteigenbeitrag erbracht hat, stehen Zulagen zu. Dabei wird zwischen der Grundzulage, die sich auf 154 Euro beläuft, und der nachfolgenden Kinderzulage unterschieden.

Jährliche Zulagen, die der Staat für Ihre RiesterMeister Rente zuzahlt:

Grundzulage Zulage pro Kind Zulage pro ab 2008 geborenem Kind
ab 2008 154,00 EUR 185,00 EUR 300,00 EUR

Steuervorteil für Ihre Beiträge!

Die geleisteten Zulagen und Ihre Beiträge für die Riester-Rente können Sie bei Ihrer Steuererklärung bis zu einem Maximalbeitrag als Sonderausgabe geltend machen. Je nach persönlichem Steuersatz können Sie sich dann auf eine Steuerrückzahlung freuen.

Maximalbeitrag, der jährlich steuerlich absetzbar ist:

ab 2008 - 2.100 EUR


Sonderbonus für Berufseinsteiger

Berufseinsteiger bis 25 Jahre erhalten eine einmalige staatliche Förderung in Höhe von 200 €.


Kinderzulage

  • Bei der Förderung der zusätzlichen privaten Eigenvorsorge (Riester-Förderung) wird über die Grundzulage hinaus eine weitere Zulage gezahlt. Zu berücksichtigen ist jedes im Haushalt lebende Kind, für das der Berechtigte Kindergeld erhält.
  • Die Kinderzulage steht den Berechtigten je Kind insgesamt nur einmal zu.
  • Die Kinderzulage erhält der Zulagenberechtigte, der auch das Kindergeld erhält. Falls man dagegen über Freibeträge vorhandene Kinder steuerlich berücksichtigt und nicht bei der Familienkasse Anträge auf Kindergeld stellt, würde man keine Kinderzulagen erhalten.
  • Bei Ehepaaren, die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG erfüllen (vgl. Ehegattenregelung) wird die Kinderzulage grundsätzlich der Mutter zugeordnet, auf jährlich zu stellenden Antrag beider Eltern alternativ dem Vater.

Das Verfahren zur Beantragung der Zulagen wurde im Jahr 2005 mit dem Dauerzulagenantrag deutlich vereinfacht.

  • Die spätere Rentenleistung im Alter ist mit dem individuellen Steuersatz voll zu versteuern. Dabei ist die steuerliche Belastung im Alter aber meist niedriger als im Berufsleben, da der individuelle Steuersatz während der Erwerbsphase in der Regel höher ist.
  • Sie erhalten ab dem vollendeten 60. Lebensjahr oder mit dem Beginn der gesetzlichen Rentenzahlung, z. B. zum 65. Lebensjahr, eine garantierte lebenslange zusätzliche Rente.
  • Außerdem ist auch eine einmalige Kapitalleistung möglich. Sie können sich zu Rentenbeginn bis zu 30 % des angesparten Kapitals auszahlen lassen.


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