Riester Rente

Riester-Rente mit staatlichen Zulagen

Riester-Rente mit staatlichen Zulagen

Die Rentenreform begünstigt kindereiche Familien

Riester-Rente VergleichBeachtlicher Vorzug des Rentenmodells der Riester-Rente sind die gesetzlichen Hilfen auch staatliche Zulagen genannt. Jeder Rentenversicherte erhält diese staatlichen Förderungen, wenn er einen Riestervertrag abschließt. Das Vermögen der Riesterrente ist Harz IV-sicher, deshalb eignet sich die Riester-Rente besonders gut als zusätzliche Altersvorsorge. Wegen der Anrechnung der Förderbeträge auf die Sparleistung ist bei geringem Einkommen die prozentuale Förderung am höchsten.

Dieses Vorsorgemodell ist also vor allem zu Gunsten von Minimalverdiener mit Kindern sehr gut verwendbar. Besserverdienende erhalten bei der Riester-Rente absolut die höchsten Zuwendungen. Weil die gesetzliche Altersrente immer weiter schrumpft, sollte man die Riesterrente wenn möglich abschließen.
Es gibt verschiedene Chancen, die Zulagen, also die staatliche Förderung zu erhalten. Um die korrekte Entscheidung zu treffen lohnt sich auf jeden Fall der eingehende Vergleich der Anbieter. Denn auch die Gewinne können sehr unterschiedlich ausfallen. Entdecken Sie mit dem Leistungs- und Preisvergleich die besten Verträge für die Riester-Rente! Lassen Sie sich noch in diesen Tagen Ihre Förderungen errechnen. Nutzen Sie die Riesterrente zeitig um für Ihren Ruhestand vorzusorgen. Noch heute unentgeltlich die verschiedenen Versicherer und Riester-Anlageprodukte gegenüberstellen und so den besten Anbieter finden.

Die 2 folgenden Tabellen zeigen exemplarisch die Auswirkungen von Einkommen und Familienstand auf die staatliche Förderung für das Jahr 2008.

Wann erhält man bei der Riester-Rente die vollen staatlichen Zulagen?

Um stets die volle Zulage zu erhalten, muss die gesamte jährliche Sparleistung
(Eigenleistung plus Zulagen)

* in den Jahren 2006/ 2007 war das mindestens 3 %
* und ab 2008 mindestens 4 %

Ihres Bruttoeinkommens betragen.

Riester-Rente Beispiele

Beispiel in €: alleinstehend ohne Kinder
Brutto Beitrag Grundzulage Kinderzulage Sparleistung Steuerersparnis Förderung
€ / Jahr € / Jahr € / Jahr € / Jahr € / Jahr € / Jahr % / Jahr
30.000 1.946 154 - 2.100 495 31%
50.000 1.946 154 - 2.100 687 40%
100.000 1.946 154 - 2.100 728 42%


Beispiel in €: versicherungspflichtiges Ehepaar, zwei Kinder für das Jahr 2008:
Brutto Beitrag Grundzulage Kinderzulage Sparleistung Steuerersparnis Förderung
€ / Jahr € / Jahr € / Jahr € / Jahr € / Jahr € / Jahr % / Jahr
30.000 522 308 370 * 600 1.200 - 56%
50.000 1.322 308 370 * 600 2.000 - 34%
100.000 1.422 308 370 * 600 2.100 106 37%

* Zulagen für jedes Kind das ab 2008 geboren wurde pro Jahr: 300 Euro


Beispielrechnung

Ab dem 01.01.2008 zahlt eine 25-Jährige 40 Jahre lang den Mindesteigenbetrag in die DWS RiesterRente Premium ein. In dieser Zeit erhält sie jährlich die staatliche Grundzulage i.H.v. EUR 154,- sowie für ihre beiden Kinder jeweils die staatliche Kinderzulage i.H.v. EUR 185 € oder für ab 2008 geborene Kinder 300 € für 25 Jahre (Bezugszeitraum für das Kindergeld).

Grundzulage: 40 Jahre x 154 EUR = 6.160 EUR
Kinderzulage: 25 Jahre x 185 EUR x 2 = 9.250 EUR*
* bei ab 2008 geborenen Kindern erhöht sich der Betrag natürlich!

Gesamtsumme der staatlichen Zulagen: 15.410 EUR
oder
Gesamtsumme der staatlichen Zulagen mit 2 Kindern die ab 2008 geboren wurden: 21.160 EUR


Über die individuellen Varianten der geförderten Vorsorgeoptionen und über mögliche zusätzliche Steuervorteile durch die Riesterrente finden Sie hier weitere Informationen.


Keine Gewähr für Richtigkeit