Riester-Rente Ratgeber
Was Sie über die Riester-Rente wissen sollten
Staatliche Zulagen und Steuervorteile machen sie gerade jetzt so attraktiv: Jeder Förderberechtigte erhält jährlich eine Grundzulage. Dazu kommen weitere Zuschüsse in Höhe von 185 € für Kinder, und 2008 wurden die jährlichen Zuschüsse noch mal kräftig für ab 2008 geborere Kinder auf 300 € erhöht.
Außerdem sind die Beiträge in der Steuererklärung abzugsfähig und führen häufig zu einer zusätzlichen Steuerersparnis. Das gibt es nur bei der Riester-Rente!
Zusätzlich ist der Sparer flexibel, denn er kann den Beitrag senken, erhöhen oder aussetzen, so passt sich der Riester-Vertrag den finanziellen Möglichkeiten des Sparers an. Die eingezahlten Beiträge in einen Riester-Vertrag, können über die Steuererklärung nachträglich steuerfrei gestellt werden. Maximal können 2.100 Euro Jahresbeitrag so gefördert werden. Wer also viel verdient, profitiert in erster Linie von den Steuervorteilen. Wer dagegen wenig verdient, hat durch die staatlichen Zulagen Vorteile. Die Zulagen werden auf das Riester-Konto des Sparers überwiesen, wenn er den Antrag für Dauerzulagen an seinen Anbieter abgeschickt hat und seinen Eigenbeitrag geleistet hat. Riester-Sparen ist bisher auf vier Arten möglich, als Rentenversicherung, als Fondssparplan oder als Banksparplan und nrelativ neu ist die spezielle Eigenheim-Förderung, das sogenannte Wohn-RiesterDie Riester-Rente ist Hartz-IV-geschützt!
Die Riester-Rente ist in der Ansparphase im Fall der Arbeitslosigkeit geschützt und muss somit nicht aufgebraucht oder angerechnet werden. Falls Sie einmal Arbeitslosengeld II beantragen müssen, darf Ihr Vermögen bestimmte Freibeträge nicht überschreiten, aber das Geld, das Sie in die Riester-Rente angespart haben, wird nicht angerechnet. Sie müssen Ihren Riester-Vertrag somit nicht zu Geld machen, bevor Sie das ALG II beanspruchen können.
Riester-Rente und Grundsicherung im Alter
Wenn jemand immer sehr wenig verdient, kann es möglich sein trotz einer vorhandenen Riester-Rente, später nicht mehr Rente zur Verfügung zu haben. Diejenigen, die im Alter auf die Grundsicherung angewiesen sind, wird diese staatliche Leistung leider nach der heutigen Rechtslage um die Höhe der Riester-Rente gekürzt. Das sollte aber kein Grund sein keine Riester-Rente
abzuschließen!
Was bedeutet "zertifiziert"?
Produkte für die Riester-Rente müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. Vor der Produkteinführung überprüft das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BaFin) die Eignung eines Angebots der Riester-Rente des jeweiligen Anbieters und erteilt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, ein entsprechendes Zertifikat mit der dazugehörigen Zertifizierungsnummer. Achten Sie also bei der Riester-Rente auf die Zertifizierung!
Was passiert, wenn die Kinder nicht mehr kindergeldberechtigt sind?
In der Regel muss dann die Ehefrau einen höheren Eigenbeitrag einbezahlen, um so die volle Förderung vom Staat zu erhalten, da die Kinderzulagen nicht mehr bei der Berechnung des Mindesteigenbeitrages angerechnet werden können.
Wer kann die Riester-Rente beziehen?
Allgemeine Voraussetzung um in den Genuss der Förderung einer Riester-Rente zu kommen, ist die unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht in der Bundesrepublik Deutschland.Im Einzelnen unterstützt der Gesetzgeber bei der Förderung durch die Riester-Rente folgende Personengruppen:
- In der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer-/innen
- Auszubildende
- Beamte
- Berufs- und Zeitsoldaten
- Wehr- / Zivildienstleistende
- Mütter und Väter während der dreijährigen gesetzlichen Kindererziehungszeit
- Pflichtversicherte Selbstständige
- Geringfügig Beschäftigte, die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
- Pflichtversicherte Landwirte
- Bezieherinnen-/ Bezieher von Arbeitslosengeld I,II
- Bezieherinnen-/Bezieher von Vorruhestandsgeld, Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld
- Bezieherinnen-/ Bezieher von Existenzgründungszuschüssen
Demgegenüber fallen folgend aufgezählte Personen nicht unter die Förderung der Riester-Rente. Nicht direkt förderungsberechtigter Personenkreis in Bezugnahme auf die Riester-Rente sind demnach:
- Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Renteversicherung pflichtversichert sind
- Freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte
- Geringfügig Beschäftigte, wenn sie die Sozialversicherungsfreiheit in Anspruch genommen haben
- Bezieherinnen-/ Bezieher von Sozialgeld
- Studentinnen-/ Studenten
- Bezieherinnen-/ Bezieher einer Rente wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung
- Bezieherinnen-/ Bezieher einer Vollrente wegen Alters
Nicht direkt förderberechtigte Personen können aber indirekt in den Genuss der Riester-Förderung kommen: Ist der Ehepartner direkt förderberechtigt und hat eine Riester-Rente abgeschlossen, kann man einen Riester-Vertrag abschließen, der nur aus Zulagen bedient wird. Man nennt dies einen reinen Zulagenvertrag: Der indirekt Förderberechtigte muss keine eigenen Beiträge entrichten. Der Riester-Vertrag wird einzig und allein aus den Zulagen finanziert, das sind die einzigen Riester-Rente Vorraussetzungen.
Was geschieht, wenn ein Ehepartner nicht mehr zum förderberechtigten Personenkreis gehört?
Die Riester-Verträge können weitergeführt werden, da es ausreichend ist, wenn einer der Ehepartner noch direkt förderberechtigt ist. Es müssen nur die Eigenbeiträge neu berechnet werden und die Höhe der garantierten Riester-Rente ändert sich.
Kann ich den Vertrag ruhen lassen?
Sie können den Vertrag jederzeit beitragsfrei stellen und durch spätere Wiederaufnahme der Zahlungen problemlos fortführen. Natürlich ändert sich dadurch die Höhe der garantierten Riester-Rente.Was geschied, wenn ein Ehepartner arbeitslos wird oder das Einkommen sinkt?
Der Eigenbeitrag zum Erhalt der vollen Förderung muss anhand der neuen Einkommensverhältnisse neu berechnet werden. Dadurch ändert sich die Höhe der garantierten Riester-Rente.
Kann ich meinen Vertrag kündigen?
Sie können Ihren Vertrag vor Rentenbeginn jederzeit zum Ende eines Folgemonats kündigen. Allerdings müssen Sie dann die erhaltene Förderung zurückzahlen.Was heißt "Schädliche Verwendung"?
Die Riester-Rente dient Ihrer ganz persönlichen Altervorsorge. Wenn Sie z.B. Ihren Riester-Vertrag vorzeitig kündigen und sich Ihr Guthaben auszahlen lassen, muss die gesamte erhaltene Förderung zurückgezahlt werden.Kann ich mit meinen Vertrag zu einem anderen Anbieter wechseln?
Ja, in der Ansparphase können Sie den Anbieter wechseln, ohne die gutgeschriebenen Zulagen zu verlieren. Bitte beachten Sie aber, dass mit einem Anbieterwechsel Nachteile verbunden sein können. Sie haben darüber hinaus keinen Anspruch darauf, dass ein anderer Anbieter Ihr Guthaben übernimmt.Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich sterbe?
Wenn Sie vor Rentenbeginn versterben, zahlen wir Ihr angespartes Vorsorgeguthaben inklusive Überschüssen aus, allerdings nach Abzug der erhaltenen Förderung. D.h. die zu Ihren Lebzeiten empfangenen Zulagen müssen zurückgezahlt werden. Davon gibt es aber eine Ausnahme: wird der fällige Betrag auf einen bestehenden oder neuen Riestervertrag Ihres Ehepartners übertragen, entfällt die Verpflichtung zur Rückzahlung der Zulagen. In diesem Fall bliebe die Förderung in vollem Umfang erhalten. Für den Fall, dass Sie nach Rentenbeginn versterben, können Sie vorsorglich eine Rentengarantiezeit vereinbaren. Sollten Sie kurz nach Rentenbeginn versterben, zahlen wir den Barwert der ausstehenden Renten der Garantiezeit an Ihre Hinterbliebenen. Auch hier gilt: die Verpflichtung zur Rückzahlung der Zulagen entfällt, wenn die Leistung auf einen Riestervertrag Ihres Ehepartners fließt.Kann nach meinem Tod ein Lebenspartner, mit dem man nicht verheiratet ist, Leistungen bekommen?
Ja. Doch in diesem Fall hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die gesamte Förderung zurückgezahlt werden muss, wenn aus dem Vertrag Leistungen an nicht verheiratete Partner oder sonstige Dritte erbracht werden.Was bedeutet "Teilauszahlung"?
Die Leistung Ihrer Riester-Rente muss nicht ausschließlich als lebenslange Rente erfolgen: Sie können sich zum Rentenbeginn bis zu 30 % Ihres Guthabens in einem Betrag auszahlen lassen.Kann ich die Riester-Rente beleihen oder verpfänden?
Nein. Die Riester-Rente dient Ihrer ganz persönlichen Altervorsorge. Eine anderweitige Nutzung z.B. als Absicherung für Kredite oder die Inanspruchnahme einer Vorauszahlung müssen daher vertraglich ausgeschlossen sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Teil Ihres angesparten Vorsorgeguthabens entnommen und für den Erwerb von Wohneigentum genutzt werden.Selbständige sorgen mit der Rürup-Rente vor
Die Rürup-Rente ist eine private Rentenversicherung mit hoher Steuerförderung. Sie ist besonders für Selbstständige und Freiberufler attraktiv, die ihre Altersvorsorge ohnehin in die eigene Hand nehmen müssen. Wie die Riester-Rente funktioniert auch die Rürup-Rente nach dem Kapitaldeckungsverfahren: Ihre Beiträge werden angespart, verzinst und später als monatliche Rente an Sie ausgezahlt.
