Riester Rente

Riester-Rente Informationen

Informationen zur Riester Rente

Großer Vorteil der Riester-Rente sind die staatlichen Zulagen

Riester-Rente VergleichKein anderes privates Altersvorsorgeprodukt wird so stark gefördert wie die Riester-Rente. Staatliche Zulagen und Steuervorteile machen sie gerade jetzt so attraktiv: Jeder Förderberechtigte erhält jährlich eine Grundzulage. Dazu kommen weitere Zuschüsse für Kinder. Und 2008 werden die jährlichen Zuschüsse noch mal kräftig erhöht. Außerdem sind die Beiträge in der Steuererklärung abzugsfähig und führen häufig zu einer zusätzlichen Steuerersparnis. Das gibt es nur bei der Riester-Rente!

Welche Vorteile bietet die Riester-Rente?

Die Riesterrente ist Hartz-IV-geschützt!

Das Vermögen der RiesterRente der Ansparphase ist im Fall der Arbeitslosigkeit geschützt, muss also nicht aufgebraucht oder angerechnet werden. Falls Sie irgendwann Arbeitslosengeld II beantragen müssen, darf Ihr Vermögen bestimmte Freibeträge nicht überschreiten. Kapital, das Sie Riester- oder Rürup-Verträgen angespart haben, wird nicht angerechnet. Sie müssen Ihren Riester- oder Rürup-Vertrag also nicht zu Geld machen, bevor Sie ALG II beanspruchen können. Angebot anfordern

Wer kann die Riesterrente beziehen?

Allgemeine Voraussetzung um in den Genuss der Förderung einer Riester Rente zu kommen, ist die unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht in der Bundesrepublik Deutschland.
Im Einzelnen unterstützt der Gesetzgeber bei der Förderung durch die Riester Rente folgende Personengruppen:

» In der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer-/innen
» Auszubildende
» Beamte
» Berufs- und Zeitsoldaten
» Wehr- / Zivildienstleistende
» Mütter und Väter während der dreijährigen gesetzlichen Kindererziehungszeit
» Pflichtversicherte Selbstständige
» Geringfügig Beschäftigte, die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
» Pflichtversicherte Landwirte
» Bezieherinnen-/ Bezieher von Arbeitslosengeld I,II
» Bezieherinnen-/Bezieher von Vorruhestandsgeld, Krankengeld, Verletztengeld,
Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld
» Bezieherinnen-/ Bezieher von Existenzgründungszuschüssen

Demgegenüber fallen folgend aufgezählte Personen nicht unter die Förderung der Riester Rente. Nicht direkt förderungsberechtigter Personenkreis in Bezugnahme auf die Riester Rente sind demnach:

» Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Renteversicherung pflichtversichert sind
» Freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte
» Geringfügig Beschäftigte, wenn sie die Sozialversicherungsfreiheit in Anspruch genommen haben
» Bezieherinnen-/ Bezieher von Sozialgeld
» Studentinnen-/ Studenten
» Bezieherinnen-/ Bezieher einer Rente wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder
Erwerbsminderung
» Bezieherinnen-/ Bezieher einer Vollrente wegen Alters

Nicht direkt förderberechtigte Personen können aber indirekt in den Genuss der Riester-Förderung kommen: Ist der Ehepartner direkt förderberechtigt und hat eine Riester-Rente abgeschlossen, kann man einen Riester-Vertrag abschließen, der nur aus Zulagen bedient wird. Man nennt dies einen reinen Zulagenvertrag: Der indirekt Förderberechtigte muss keine eigenen Beiträge entrichten. Der Riester-Vertrag wird einzig und allein aus den Zulagen finanziert, das sind die einzigen Riester Rente Vorraussetzungen.

Selbstständige sorgen mit der Rürup-Rente vor

Die Rürup-Rente ist eine private Rentenversicherung mit hoher Steuerförderung. Sie ist besonders für Selbstständige und Freiberufler attraktiv, die ihre Altersvorsorge ohnehin in die eigene Hand nehmen müssen. Wie die Riester-Rente funktioniert auch die Rürup-Rente nach dem Kapitaldeckungsverfahren: Ihre Beiträge werden angespart, verzinst und später als monatliche Rente an Sie ausgezahlt.

Kann ich den Vertrag ruhen lassen?

Ja. Sie können den Vertrag jederzeit beitragsfrei stellen und durch spätere Wiederaufnahme der Zahlungen problemlos fortführen.

Kann ich meinen Vertrag kündigen?

Sie können Ihren Vertrag vor Rentenbeginn jederzeit zum Ende eines Folgemonats kündigen. Allerdings müssen Sie dann die erhaltene Förderung zurückzahlen. Konkret zahlen wir Ihnen den Rückkaufswert Ihres Vertrages abzüglich der gutgeschriebenen Förderung an Sie aus.

Was heißt "Schädliche Verwendung"?

Die Riester-Rente dient Ihrer ganz persönlichen Altervorsorge. Wenn Sie z.B. Ihren Vertrag vorzeitig kündigen und sich Ihr Guthaben auszahlen lassen, muss die erhaltene Förderung zurückgezahlt werden.

Kann ich mit meinen Vertrag zu einem anderen Anbieter wechseln?

Ja, in der Ansparphase können Sie den Anbieter wechseln, ohne die gutgeschriebenen Zulagen zu verlieren. Bitte beachten Sie aber, dass mit einem Anbieterwechsel Nachteile verbunden sein können. Sie haben darüber hinaus keinen Anspruch darauf, dass ein anderer Anbieter Ihr Guthaben übernimmt.

Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich sterbe?

Wenn Sie vor Rentenbeginn versterben, zahlen wir Ihr angespartes Vorsorgeguthaben inklusive Überschüssen aus, allerdings nach Abzug der erhaltenen Förderung. D.h. die zu Ihren Lebzeiten empfangenen Zulagen müssen zurückgezahlt werden. Davon gibt es aber eine Ausnahme: wird der fällige Betrag auf einen bestehenden oder neuen Riestervertrag Ihres Ehepartners übertragen, entfällt die Verpflichtung zur Rückzahlung der Zulagen. In diesem Fall bliebe die Förderung in vollem Umfang erhalten. Für den Fall, dass Sie nach Rentenbeginn versterben, können Sie vorsorglich eine Rentengarantiezeit vereinbaren. Sollten Sie kurz nach Rentenbeginn versterben, zahlen wir den Barwert der ausstehenden Renten der Garantiezeit an Ihre Hinterbliebenen. Auch hier gilt: die Verpflichtung zur Rückzahlung der Zulagen entfällt, wenn die Leistung auf einen Riestervertrag Ihres Ehepartners fließt.

Kann nach meinem Tod mein Lebenspartner, mit dem ich nicht verheiratet bin, Leistungen bekommen, ohne die Förderung zurückzuzahlen?

Nein. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Förderung zurückgezahlt werden muss, wenn aus dem Vertrag Leistungen an nicht verheiratete Partner oder sonstige Dritte erbracht werden.

Was bedeutet "Teilauszahlung"?

Die Leistung Ihrer Riester-Rente muss nicht ausschließlich als lebenslange Rente erfolgen: Sie können sich zum Rentenbeginn bis zu 30 % Ihres Guthabens in einem Betrag auszahlen lassen.

Kann ich die Riester-Rente beleihen oder verpfänden?

Nein. Die Riester-Rente dient Ihrer ganz persönlichen Altervorsorge. Eine anderweitige Nutzung z.B. als Absicherung für Kredite oder die Inanspruchnahme einer Vorauszahlung müssen daher vertraglich ausgeschlossen sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Teil Ihres angesparten Vorsorgeguthabens entnommen und für den Erwerb von Wohneigentum genutzt werden. Wir beraten Sie gern.

Für Riester-Sparer ist immer zum Jahresende eine wichtige Frist zu beachten
Wer seit 2005 - oder auch früher - private Altersvorsorge mit dem Aufbau einer Riester-Rente betreibt, sollte prüfen, ob dem Produktanbieter, das heißt eine Versicherung, Bank oder Fondsgesellschaft, bereits der Zulagenantrag für das Jahr 2005 vorliegt - und diesen gegebenenfalls nachreichen. Die Zulage muss in jedem Fall beantragt werden; auch dann, wenn die darüber hinausgehende steuerliche Förderung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden soll.
Zu Beginn des Jahres 2005 wurde der so genannte Dauerzulagenantrag eingeführt. Bei Abschluss eines Riester-Vertrags und auch noch danach kann man den Anbieter einmalig damit beauftragen, künftig jährlich den Zulagenantrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu stellen. Diese Bevollmächtigung gilt dann bis auf Widerruf; die Zulage wird dann Jahr für Jahr automatisch auf den Vorsorgevertrag gutgeschrieben, ohne dass der Antrag jeweils neu gestellt werden muss.

Riester-Rente VergleichWer noch keinen Vertrag über eine Riester-Rente zur zusätzlichen privaten Alterssicherung abgeschlossen hat, kann dies bis Jahresende tun und sich so noch alle Vorteile in Form von Zulagen und Steuerersparnissen für das laufende Jahr sichern. Dazu müssen vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in eine förderfähige private Rentenversicherung oder einen zugelassenen Banksparplan bzw. Fondssparplan eingezahlt werden.
2008 ist die Riester Förderung noch einmal lohnender geworden. Erhöht haben sich für alle Riester-Sparer die Grundzulage auf 154 Euro und die Kinderzulage auf 185 Euro jährlich. Zusätzlich ist für Kinder, die in 2008 oder später geboren werden und kindergeldberechtigt sind, die Zulage auf 300 Euro pro Jahr erhöht worden. Dies wird gemeinsam mit der Entfristung der Sozialabgabenfreiheit bei der Entgeltumwandlung in diesen Tagen vom Bundestag beschlossen. Ihre individuelle Förderung bei der Riester Rente berechnet Ihnen der Riester Rechner von www.baufinanzierungsrechner.eu.