
Lebensversicherung
Die Aufgabe einer Lebensversicherung besteht darin, das Leben und den Todesfall des Versicherungsnehmers abzusichern. In aller Regel liegt der Lebensversicherung ein Vertrag zugrunde, der eine Versicherungsleistung beinhaltet, wenn der Versicherungsfall eintritt. Als Versicherungsfall kann, je nach Gestaltung des Vertrages, das Ableben, eine schwere Erkrankung, die Berufsunfähigkeit oder eine andere Gefahr, die im Zusammenhang mit dem Leben steht, definiert sein, wobei aufgrund des Zusammenhanges mit dem menschlichen Leben immer von einem Versicherungsfall, jedoch nicht von einem wirtschaftlichen Schaden gesprochen wird. Die Lebensversicherungen lassen sich in verschiedene Arten einteilen, die sich in Abhängigkeit zum vereinbarten Versicherungsfall, aus der Art der Kapitalbildung oder der Geldanlage sowie aus der Fälligkeit und Erbringung der Leistung ergeben.
So erfolgt die Versicherungsleistung der Lebensversicherung bei Gestaltung als Kapitalversicherung durch eine einmalige Zahlung, als Erlebensversicherung durch laufende Auszahlung als Rente oder als Ausbildungs- oder Aussteuerversicherung zu einem bestimmten Stichtag. Daneben unterscheiden sich die Lebensversicherungsmodelle in Risikoversicherungen, kapitalbildende Versicherungen, fondsgebundene Versicherungen und Rentenversicherungen. Bei Risikoversicherungen wird die Versicherungsleistung nur dann fällig, wenn der Todesfall, oder bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Berufsunfähigkeit, eintritt. Tritt während der Versicherungsdauer kein Versicherungsfall ein, werden auch keine Leistungen fällig. Häufig werden Risikolebensversicherungen als Restschuldversicherungen im Zusammenhang mit Darlehen und Krediten abgeschlossen, die die Funktion haben, die Angehörigen und auch die Verbindlichkeiten abzusichern. Kapitalbildende Lebensversicherungen sind in der Regel eine Mischform mit garantierter Ablaufleistung und eventuellen Gewinnüberschüssen, die sowohl den Todes- wie auch den Erlebensfall absichern, was bedeutet, dass die Versicherungsleistung im Fall des Ablebens des Versicherungsnehmers oder zu einem bestimmten Zeitpunkt als Einmalzahlung oder als laufende Rente fällig wird. Eine weitere Form von kapitalbildenden Lebensversicherungen sind fondsgebundene Versicherungen, wobei hier das Kapital in Fondsanteilen ohne garantierte Ablaufleistung angelegt wird. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer das Risiko von Wertverlusten selbst trägt, allerdings Wertseigerungen ebenfalls vollständig zu seinen Gunsten gehen.
