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Großer Vorteil der Riesterrente allgemein sind die staatlichen Zulagen
Die Riesterrente ist eine private Altersvorsorge, die auf den ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester zurückgeht. Er schuf 2002 die Möglichkeit einer staatlich geförderten Rente, die vor allem Arbeitnehmern als Ergänzung zur gesetzlichen Rente dient. Diese Vorsorgeform gilt als sicherer Vermögensaufbau für das Rentenalter, da gemäß gesetzlichen Bestimmungen eine Kapitalgarantie besteht. Diese sorgt dafür, dass dem Rentenversicherten bei Eintritt in die Auszahlphase mindestens das eingezahlte Kapital und die vom Staat gewährten Zuschüsse zur Verfügung stehen.
Großer Vorteil dieses Rentenmodells sind die staatlichen Zulagen. Diese besteht einerseits aus einer Grundförderung für jeden Riester berechtigten Erwachsenen und andererseits aus Zuschüsse in Höhe von 158 Euro für jedes Kindergeld berechtigte Kind. Für ab 2008 geborene Kinder erhält jeder Riesterversicherte pro Kind eine Prämie von 300 Euro vom Staat, die Grundzulage beläuft sich auf 154 Euro bei Alleinstehenden (Ehepaare mit 2 Verträgen: 308 Euro).
Diese staatlichen Hilfen erhält in der Regel jeder gesetzlich Rentenversicherte. Selbständige und Freiberufler kommen meist nicht in Genuss dieser staatlichen Vorteile. Für diese Personengruppe empfiehlt sich daher eher eine Rürup-Rente.
Bei Eintritt in die Auszahlphase kann bis zu 30% des angesparten Kapitals auf einmal ausbezahlt werden, ohne dass Zulagen gestrichen werden. Somit bietet die Riesterrente auch ein gewisses Maß an Flexibilität. Sollte der Versicherte vor Rentenbeginn sterben, kann der Ehepartner problemlos den Vertrag übernehmen und erhält selbst die Riesterrente inklusive aller Vorzüge.
Sofern kein Ehepartner vorhanden ist, erhalten die Erben die verzinsten Beiträge. Die staatliche Förderung muss in diesem Fall jedoch zurückbezahlt werden.
Das Guthaben ist darüber hinaus pfändungs- und insolvenzsicher. Die Riesterrente wird auch nicht bei Bezug von Arbeitslosengeld II als Vermögen angerechnet und eignet sich somit auch als Altersvorsorge bei Hartz IV. Einziger Nachteil: Die Auszahlung der Riester-Rente ist anrechenbares Einkommen auf Grundsicherungsleistungen.
Dieses Vorsorgemodell empfiehlt sich vor allem für Geringverdiener mit Kindern, da sie relativ betrachtet die meisten Zulagen erhalten und gutverdienende Single, die von Steuervorteilen profitieren. Alternativ kann es auch lohnenswert sein, bei der Riester-Altersvorsorge auf Fondsanlagen zu setzen, da sie eine deutlich größere Renditechance versprechen.
Vorteile der Riester-Rente:
- Ergänzung zur gesetzlichen Rente
- Attraktive staatliche Zulagen
- Optimal für Geringverdiener mit mehreren Kindern
