Riester Rente

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Die staatlich geförderten Riester-Rente Testsieger im Vergleich

Die vom Staat geförderte Riester-Rente ist eine zusätzlich freiwillige private Absicherung für das Alter. Diese Riester-Föderung erhält jeder Rentenversicherte. Extremer Vorteil dieses Altersvorsorgemodells sind die gesetzlichen Zulagen. Das Vermögen der staatlich geförderten Riester-Rente ist Harz 4 sicher also auch Insolvenzsicher. Dieses Vorsorgemodell ist vor allem für Kleinverdiener mit Kindern sehr gut tauglich. Da die staatliche Alterssicherung immer weiter schrumpft, sollte man die Riester-Rente durchaus für die Altersvorsorge nutzen.
Es gibt diverse Wege, die gesetzliche Förderung zu erhalten. Um die präzise Entscheidung zu treffen lohnt sich ein gründlicher Riester-Rente Vergleich. Die Renditen können sehr verschiedenartig ausfallen. Finden Sie mit dem Vergleich die bestmöglichen Verträge! Lassen Sie sich noch heute Ihre Förderungen errechnen. Nutzen Sie die Riester-Rente frühzeitig um für Ihren Lebensabend vorzusorgen und stellen Sie noch heute vergütungsfrei die unterschiedlichen Gesellschaften, Riester-Sparpläne und Riester-Rente Testsieger gegenüber. Jetzt Riesterzulage und lukrative Steuervorteile sichern mit der Riester-Rente der TARGO Lebensversicherung AG!Riester-Rente

Mit Riester finanziell gut gerüstet in den Lebensabend


Riester RenteUngefähr 14 Millionen Menschen haben sich zur privaten Altersvorsorge bislang für Riester-Rente Produkte auf der Basis der Riester-Förderung entschieden. Dabei nutzen sie die staatliche Altersvorsorgezulage und die steuerlichen Vorteile durch den Sonderausgabenabzug. Für alle Vorsorgewilligen gibt es eine Vielzahl verschiedener Produkte auf dem Markt und so ist es nicht immer ganz einfach, dass richtige Vorsorgemodell für sich zu finden. Vor dem Abschluss eines Riester-Vertrages sollte sich der Sparer zum einen detailliert über die einzelnen Riester-Varianten,  deren Vor- und Nachteile sowie Möglichkeiten beraten lassen und zum anderen einen umfassenden Vergleich verschiedener Angebote durchführen.


Die Grundlagen der Riester-Rente

Bereits seit vielen Jahren zeichnet sich ab, dass hierzulande die Versorgungslücke immer größer wird, zumal eine wachsende Zahl an Rentnern einer abnehmenden Zahl an Beitragszahlern gegenübersteht. Nachdem 2000/2001 das Nettorentenniveau von 70 auf 67 Prozent abgesenkt wurde, beschloss die Bundesregierung die Schaffung einer zusätzlichen Altersvorsorge, die die Bezeichnung Riester-Rente (nach dem damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester) erhielt.

Die Bildung einer solchen privaten Zusatzrente sollte vom Staat finanziell unterstützt werden. Anvisiert war, dass die Arbeitnehmer wenigstens 4 Prozent des jeweiligen Bruttoeinkommens in einen Riester-Renten-Vertrag einzahlen sollten. Viele Arbeitnehmer konnten anfangs die verlangten 4 Prozent nicht investieren. So war es in den ersten Jahren der Riester-Rente auch möglich, Verträge unter diesem Prozentsatz abzuschließen. Der erforderliche Bruttobetrag vom Arbeitseinkommen und die Förderbeträge wurden in der Folge schrittweise angehoben. Derzeit müssen als Minimum 4 Prozent vom Vorjahresbruttoeinkommen eingezahlt werden, um die Förderbeträge zu erhalten. Auf diese Art und Weise ist es möglich, 154 Euro Grund- und 185 Euro Kinderzulage vom Staat zu bekommen. Eine Zulage in Höhe von 300 Euro gibt es für alle Kinder, die nach 2008 geboren worden sind.

Welche Voraussetzungen gelten für die Riester-Rente-Förderung?

Förderberechtigt bei der Riester-Rente sind – und zwar einkommensunabhängig – alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und Beamte, sowie Landwirte, pflichtversicherte Selbstständige, Angehörige der Künstlersozialversicherung und geringfügig Beschäftigte. Nicht gefördert werden hingegen Selbstständige, freiwillig Versicherte und in berufsständischen Versorgungseinrichtungen Pflichtversicherte.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Riester-Rente-Förderung zu erhalten?

  • Man muss zum Kreis der Förderberechtigten gehören
  • Solange noch für ein Kind Kindergeld bezogen wird, besteht Anspruch auf die Kinderzulage
  • Bei dem Altersvorsorgevertrag muss es sich um einen zertifizierten Vertrag handeln
  • Der Mindesteigenbetrag muss einbezahlt werden
  • Der Produktanbieter ist für die Antragstellung auf Förderung zuständig
  • Die Anlage AV muss der Steuererklärung beigefügt werden

Die förderfähigen Sparformen

Riester-Rente TestsiegerPrinzipiell zählen herkömmliche Banksparpläne, Fondssparpläne oder fondsgebundene Rentenversicherungen sowie Pensionskasse und Pensionsfonds zu den vielfältigen, förderfähigen Sparformen, für die staatliche Bezuschussung beantragt werden kann. Abhängig von der jeweiligen Eigenleistung und der persönlichen Situation (Singles werden bedeutend niedriger bezuschusst als Familien) fällt der staatliche Riester-Zuschuss unterschiedlich hoch aus. Man kann zusätzlich aber auch in den Genuss von Steuervergünstigungen kommen. Die jeweils günstigste Kombination erfährt man vom Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt. Grundsätzlich sollte man darauf achten, einen möglichst lohnenswerten Sparvertrag abzuschließen. Leider ist es angesichts des zumeist langen Zeitraumes zwischen Abschluss und Beendigung eines solchen Vertrages nicht leicht einzuschätzen, welche Geldanlage sich wirklich rentiert. Ob Fondspakete sich langfristig besser entwickeln als herkömmliche Sparpläne mit fester Verzinsung, muss demgemäß abgewartet werden. Da es sich um die Absicherung der eigenen finanziellen Zukunft handelt, sollten indes keine zu risikoreichen Anlagevarianten, sondern relativ sichere gewählt werden. Selbstverständlich können auch verschiedene Anlageformen kombiniert werden: Der risikofreudige Rentensparer kann einen Teil  in seine Lieblingsvariante investieren, aber sichert sich eine Mindestrente durch einen weiteren Vertrag. Finden Sie jetzt mit einem Riester-Rente Vergleich heraus wie hoch Ihre staatliche Förderung ist!

Die Wohn-Riester-Rente

Riester-Rente VergleichDerjenige, der den Bau oder Kauf einer Immobilie als Teil der privaten Altersvorsorge plant, kann die Wohn-Riester-Rente beantragen (auch Eigenheimrente genannt). Von der Bundesregierung am 01.01.2008 beschlossen nachdem das Aus der Eigenheimzulage feststand, bietet diese Rente die ideale Ergänzung zu den klassischen Riester-Rentenversicherungen, -Banksparplänen oder aber -Fondssparplänen. Die Wohn-Riester-Rente bietet die Möglichkeit, ein Riester-Darlehen oder einen Riester-Bausparvertrag abzuschließen.





ARTIKEL: Was kostet eine Riester-Rente?

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