Die so entstehende Versorgungslücke sollte daher rechtzeitig privat geschlossen werden.
Jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Nachträglich wurden auch Beamte, Soldaten sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in den Kreis der Förderberechtigten aufgenommen. Lesen Sie mehr >>>